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   RG, 21.04.1941 - V 103/40   

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https://dejure.org/1941,429
RG, 21.04.1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
RG, Entscheidung vom 21.04.1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
RG, Entscheidung vom 21. April 1941 - V 103/40 (https://dejure.org/1941,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist die Vorschrift des § 909 BGB. anwendbar auf den Fall, daß infolge von Grundwassersenkungen bei Vornahme von Tiefbauten der Pfahlrost, auf dem ein Gebäude errichtet worden ist, in Fäulnis gerät? 2. Welcher Anspruch steht dem geschädigten Eigentümer zu, wenn ihm wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 167, 14
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BGH, 16.07.2010 - V ZR 217/09

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch: Auf dem Nachbargrundstück für den

    Nicht der Einsatz des Bauunternehmers, sondern das Interesse des Nachbarn an der Bebauung seines Grundstücks nötigt den Eigentümer zum Nachgeben und kann den Nachbarn als Bauherrn nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zum Ausgleich der von seinem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen verpflichten (vgl. RGZ 167, 14, 29; Senat, Urt. v. 19. Oktober 1965, V ZR 171/63, WM 1966, 33, 35).
  • BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81

    Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und

    In einem derartigen Fall ist eine solidarische Haftung zumindest in entsprechender Anwendung von § 840 BGB auch für nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche gerechtfertigt (so schon RGZ 167, 14, 39; vgl. auch BGB-RGRK/Nüßgens a.a.O. § 840 Rdn. 10; MünchKomm/Mertens § 840 Rdn. 5).
  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 285/85

    Grundstücksvertiefung: Haftung des Architekten

    Als Ausgleich für die ausnahmsweise Pflicht zur Duldung ist dann ein Geldanspruch auf Entschädigung zu gewähren (BGHZ 68 aaO; RGZ 167, 14, 25).
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